Wahrheitspflicht bei Zahnzusatzversicherungen

Gesundheitsfragen bei einer Zahnzusatzversicherung sollten sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unrichtige oder unvollständige Angaben können später Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Umgangssprachlich wird in diesem Zusammenhang häufig von einer „Wahrheitspflicht“ gesprochen. Rechtlich geht es insbesondere um die vorvertragliche Anzeigepflicht: Antragsteller müssen die ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was das für den Antrag einer Zahnzusatzversicherung bedeutet, welche Fehler vermieden werden sollten und warum insbesondere bereits angeratene oder laufende Behandlungen besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Was bedeutet Wahrheitspflicht bei einer Zahnzusatzversicherung?

Der Begriff „Wahrheitspflicht“ wird häufig verwendet, wenn es um Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen geht. Rechtlich präziser ist die Bezeichnung vorvertragliche Anzeigepflicht.

Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz müssen Antragsteller die ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt.

Für eine Zahnzusatzversicherung bedeutet das: Werden im Antrag beispielsweise Fragen zu fehlenden Zähnen, angeratenen Behandlungen oder laufenden Maßnahmen gestellt, müssen diese entsprechend der konkreten Fragestellung wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Es geht also nicht darum, dem Versicherer ungefragt sämtliche Informationen zur gesamten Zahngeschichte mitzuteilen. Entscheidend ist, welche Angaben im jeweiligen Antrag tatsächlich verlangt werden.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Welche Angaben erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. Gesundheitsfragen unterscheiden sich teilweise deutlich.

Typische Fragen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • fehlende und noch nicht ersetzte Zähne
  • bereits notwendige oder angeratene Behandlungen
  • laufende oder bereits begonnene Behandlungen
  • bestehende Zahn- oder Kiefererkrankungen
  • Parodontitis oder entsprechende Behandlungen
  • laufende kieferorthopädische Maßnahmen
  • bereits geplanten Zahnersatz

Wichtig: Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut der jeweiligen Frage. Achten Sie deshalb auch auf mögliche Zeiträume und Definitionen im Antrag.

Was gilt bei angeratenen oder begonnenen Behandlungen?

Bereits notwendige, angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung besonders relevant.

Wurde beispielsweise bereits eine Krone, ein Implantat oder eine andere Behandlung empfohlen, kann dies Auswirkungen auf die Versicherbarkeit beziehungsweise den späteren Leistungsanspruch haben.

Dabei muss nicht zwingend bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegen. Je nach Antragsfrage und Versicherungsbedingungen kann auch eine dokumentierte Behandlungsempfehlung von Bedeutung sein.

Bereits notwendige Behandlungen werden bei vielen Tarifen nicht mehr in den neu abgeschlossenen Versicherungsschutz einbezogen.

Auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oder ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass bereits bekannte Behandlungen versichert sind.

Typische Fehler bei der Antragstellung

Fehler entstehen nicht immer vorsätzlich. Häufig beruhen sie auf Unsicherheit, Erinnerungslücken oder einer falschen Einschätzung der Antragsfragen.

Eine Frage nur ungefähr beantworten

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Behandlung bereits empfohlen oder dokumentiert wurde, sollten Sie nicht einfach vermuten.

Angeratene Behandlung mit begonnener Behandlung verwechseln

Eine Behandlung kann bereits relevant sein, bevor der Zahnarzt mit der eigentlichen Durchführung begonnen hat.

Den Heil- und Kostenplan als einzige Grenze ansehen

Ein fehlender Heil- und Kostenplan bedeutet nicht automatisch, dass noch keine Behandlung angeraten wurde.

Fehlende Zähne ungenau angeben

Bei Fragen zu Zahnlücken sollte genau geprüft werden, welche Zähne fehlen und welche bereits ersetzt wurden.

Unklare Fragen eigenständig interpretieren

Wenn eine Antragsfrage nicht verständlich ist, sollte sie vor Vertragsabschluss geklärt werden.

Welche Folgen können falsche Angaben haben?

Unrichtige oder unvollständige Angaben können erhebliche Folgen haben. Welche Konsequenz im konkreten Fall möglich ist, hängt jedoch von den Umständen ab.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kommen je nach Situation unter anderem folgende Rechtsfolgen infrage:

  • Rücktritt vom Vertrag
  • Kündigung des Vertrags
  • Änderung der Vertragsbedingungen
  • Auswirkungen auf einen Leistungsanspruch

Welche Rechte der Versicherer tatsächlich geltend machen kann, hängt unter anderem davon ab, ob eine Anzeigepflicht verletzt wurde, wie diese Pflichtverletzung zustande kam und ob der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände zu anderen Bedingungen oder überhaupt nicht abgeschlossen hätte.

Deshalb wäre die pauschale Aussage „jede falsche Angabe führt automatisch zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes“ nicht korrekt.

So bereiten Sie den Antrag sorgfältig vor

Eine gute Vorbereitung hilft dabei, Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten.

1. Fragen vollständig lesen

Prüfen Sie zunächst, welche Informationen tatsächlich verlangt werden und welche Zeiträume genannt sind.

2. Bei Unsicherheit Zahnarztunterlagen prüfen

Wenn Sie nicht sicher wissen, welche Diagnosen oder Behandlungsempfehlungen dokumentiert wurden, kann ein Blick in Ihre Patientenunterlagen hilfreich sein.

3. Fehlende Zähne genau erfassen

Achten Sie darauf, zwischen bereits ersetzten und noch nicht ersetzten Zahnlücken zu unterscheiden, sofern der Antrag dies verlangt.

4. Angeratene Behandlungen beachten

Prüfen Sie, ob Ihr Zahnarzt bereits Behandlungen empfohlen, geplant oder dokumentiert hat.

5. Bei Unklarheiten vor dem Antrag nachfragen

Offene Punkte sollten möglichst vor dem Abschluss geklärt werden. Das ist besser, als eine Frage auf Grundlage einer Vermutung zu beantworten.

Häufige Fragen zur Wahrheitspflicht bei Zahnzusatzversicherungen

Muss jede Zahnbehandlung der Vergangenheit angegeben werden?

Nein, nicht automatisch. Entscheidend ist, welche konkreten Fragen der Versicherer im Antrag stellt und auf welchen Zeitraum sich diese beziehen.

Muss eine angeratene Behandlung angegeben werden?

Wenn die konkrete Antragsfrage danach verlangt, muss eine bekannte angeratene oder notwendige Behandlung wahrheitsgemäß angegeben werden.

Was gilt, wenn eine Angabe versehentlich falsch war?

Die Folgen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet unter anderem danach, wie eine Verletzung der Anzeigepflicht zustande gekommen ist.

Kann der Versicherer wegen einer falschen Angabe den Vertrag kündigen?

Je nach Art und Umständen einer Anzeigepflichtverletzung können dem Versicherer unterschiedliche Rechte zustehen. Eine Kündigung ist eine mögliche Rechtsfolge, aber nicht automatisch die Folge jeder falschen Angabe.

Ist eine bereits angeratene Behandlung immer versichert, wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden?

Nein. Auch bei Tarifen ohne klassische Gesundheitsfragen können die Versicherungsbedingungen bereits notwendige, angeratene oder begonnene Behandlungen vom Versicherungsschutz ausschließen.

Sollten vorsichtshalber mehr Informationen angegeben werden als gefragt?

Entscheidend ist zunächst, die konkret gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Unklarheiten über den Umfang einer Frage empfiehlt sich eine Klärung vor Antragstellung.

Gesundheitsfragen vor dem Antrag sorgfältig prüfen

Gerade wenn bereits Befunde, fehlende Zähne oder Behandlungsempfehlungen vorhanden sind, können Antragsfragen schnell unübersichtlich werden.

Gerne können wir gemeinsam prüfen, welche Gesundheitsfragen ein konkreter Tarif stellt und welche Annahmebedingungen dabei berücksichtigt werden sollten.

Dabei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Auseinandersetzungen über eine Anzeigepflicht oder die Wirksamkeit einer Vertragsmaßnahme sollte fachkundiger rechtlicher Rat eingeholt werden.

Telefonische Beratung:
+49 152 569 606 85

Persönliche Beratung zur Zahnzusatzversicherung anfragen

Fazit: Gesundheitsfragen korrekt und sorgfältig beantworten

Bei einer Zahnzusatzversicherung sollten die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Besonders aufmerksam sollten Sie bei fehlenden Zähnen sowie bei notwendigen, angeratenen, geplanten oder bereits begonnenen Behandlungen sein.

Entscheidend ist der konkrete Wortlaut der Antragsfragen. Wenn Sie eine Frage nicht sicher beantworten können, sollten Sie die erforderlichen Informationen möglichst vor Vertragsabschluss klären.

So reduzieren Sie das Risiko späterer Unstimmigkeiten über den Versicherungsschutz und schaffen eine möglichst klare Grundlage für den Versicherungsvertrag.