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Zahnärzte und Zahnzusatzversicherung: So informieren Sie rechtssicher und stressfrei

Zahnärzte und Zahnzusatzversicherung: Rechtssicher informieren, Patienten entlasten

Einleitung

Patientinnen und Patienten fragen in der Sprechstunde oft direkt nach einer Empfehlung für eine Zahnzusatzversicherung. Das ist für Praxen einerseits Chance, andererseits juristische Herausforderung. Ziel dieses Beitrags ist es, einen praktikablen, rechtssicheren Weg zu zeigen: so informieren Sie Ihre Patienten, entlasten das Praxisteam und vermeiden rechtliche Risiken.

Was Praxen rechtlich erlauben dürfen

Zahnärzte dürfen allgemein informieren. Erlaubt sind neutrale Aussagen wie:

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur die Regelversorgung.
  • Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, hohe Eigenanteile zu reduzieren.
  • Für eine individuelle Tarifberatung ist ein zugelassener Versicherungsmakler zuständig.

Nicht zulässig ist die Empfehlung eines konkreten Produkts oder das Auslegen von Werbematerialien mit Tarifangaben. Auch Provisionen oder Tippgebervereinbarungen sind rechtlich problematisch.

Visitenkarten neutral anbieten

Eine einfache, effektive und rechtssichere Praxislösung ist das Bereithalten neutraler Visitenkarten eines unabhaengigen Versicherungsmaklers. Die Karte enthaelt keine Produkte oder Tarife, sondern nur Kontaktdaten und den Hinweis auf persoenliche Beratung.

So können Sie Patienten, die nach Finanzierung fragen, sofort einen Weg zur kompetenten Beratung zeigen, ohne selbst Versicherungsinhalte zu nennen oder zu beurteilen.

Formulierungsbeispiel für die Karte: „Unabhängige Beratung zur Zahnzusatzversicherung. Kontakt: [Maklername] – Telefon / Web“.

Vorteile für die Praxis

  • Weniger Stress im Team: Mitarbeiter müssen keine Tarifdetails erklären.
  • Rechtssicherheit: Die Praxis bleibt außerhalb der Versicherungsvermittlung.
  • Mehr Zeit für die medizinische Beratung: Klinische Fragen stehen im Mittelpunkt.
  • Glücklichere Patienten: Sie erhalten eine klare Anlaufstelle für finanzielle Fragen.
  • Bessere Behandlungsentscheidungen: Patienten, die finanziell abgesichert sind, entscheiden sich eher für hochwertige Lösungen.

Ein einfacher, rechtssicherer Ablauf in der Praxis

  1. Patient erhält Kostenvoranschlag oder Heil- und Kostenplan.
  2. Bei Fragen zur Finanzierung reicht das Praxisteam neutral eine Visitenkarte mit Kontaktdaten eines zugelassenen Maklers aus.
  3. Patient kontaktiert den Makler für eine individuelle Tarifberatung.
  4. Praxis setzt die Behandlung nach Entscheidung des Patienten um.

Dieser Ablauf schafft klare Verantwortlichkeiten: die Praxis behandelt medizinisch, der Makler berät versicherungstechnisch.

Praktische Tipps für Zahnarztpraxen

  • Halten Sie wenige, neutrale Visitenkarten griffbereit. Keine Flyer mit Produktangaben.
  • Schulen Sie das Team auf die einheitliche Formulierung: keine Produktempfehlungen aussprechen.
  • Verweisen Sie auf unabhängige Beratung statt direkte Vermittlung.
  • Dokumentieren Sie auf Wunsch dem Patienten, dass Sie eine Kontaktmöglichkeit gegeben haben.
  • Erwägen Sie eine Information auf der Praxiswebseite mit neutralem Hinweis und Link zur Maklerseite.

Fazit

Mit einem einfachen, klaren Prozess können Zahnarztpraxen ihre Patienten gut informieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Neutrale Visitenkarten und ein standardisierter Ablauf reduzieren Stress im Team, stärken Haftungsrisiken und machen Patienten und Praxis gleichermaßen zufriedener.

Wenn Sie möchten, stelle ich gern neutrale Visitenkarten zur Verfügung, die Sie in der Praxis auslegen können. Die Karten enthalten nur Kontaktdaten und den Hinweis auf unabhängige Beratung.

Mehr Informationen finden Sie auf: besterzahnschutz24.de

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Versicherungsberatung. Zahnärzte dürfen keine Versicherungsprodukte empfehlen oder vermitteln. Die hier gegebenen Hinweise dienen der allgemeinen Information und sollen Zahnarztpraxen eine rechtssichere Handlungsoption aufzeigen. Für individuelle Rechtsfragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder einen zugelassenen Versicherungsmakler.

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