Zahnbleaching: Was zahlt die Zusatzversicherung ?

Zahnbleaching und Zahnzusatzversicherung – diese Kombination ist interessant, wenn Ihnen professionell aufgehellte Zähne wichtig sind. Professionelles Zahnbleaching ist in der Regel eine ästhetische und privat zu zahlende Behandlung. Wer seine Zähne aufhellen lassen möchte, sollte deshalb vorab wissen, mit welchen Kosten zu rechnen ist und ob eine Zahnzusatzversicherung einen Zuschuss vorsehen kann.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bleaching-Methoden es gibt, was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und worauf Sie beim Thema Zahnbleaching und Zahnzusatzversicherung besonders achten sollten.

Was ist Zahnbleaching?

Zahnbleaching bezeichnet die Aufhellung natürlicher Zähne mithilfe spezieller Bleichmittel. Dabei werden bestimmte Verfärbungen durch einen chemischen Prozess aufgehellt. Professionelle Bleaching-Verfahren können in einer Zahnarztpraxis oder – unter zahnärztlicher Begleitung – zu Hause durchgeführt werden.

Vor einer Zahnaufhellung sollte der Zustand von Zähnen und Zahnfleisch kontrolliert werden. Karies, undichte Füllungen oder andere behandlungsbedürftige Veränderungen sollten zunächst zahnärztlich abgeklärt werden.

Wichtig ist außerdem: Füllungen, Kronen, Brücken und Veneers werden durch ein Bleaching nicht wie natürliche Zähne aufgehellt. Nach einer Behandlung können deshalb Farbunterschiede zwischen natürlichen Zähnen und vorhandenen Restaurationen sichtbar werden.

Was kostet professionelles Zahnbleaching?

Die Kosten hängen unter anderem von der gewählten Methode, dem Umfang der Behandlung und der jeweiligen Zahnarztpraxis ab. Für ein professionelles Bleaching können beispielsweise mehrere hundert Euro anfallen.

Eine pauschale Preisangabe ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Wer sich für eine Zahnaufhellung interessiert, sollte sich vor der Behandlung von der Zahnarztpraxis über die voraussichtlichen Kosten informieren lassen.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Bleaching?

Professionelles Zahnbleaching wird in der Regel aus ästhetischen beziehungsweise kosmetischen Gründen durchgeführt. Die Kosten gehören deshalb grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Patientinnen und Patienten müssen die Kosten für eine solche Zahnaufhellung daher normalerweise selbst tragen.

Davon zu unterscheiden sind zahnmedizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen. Wenn eine Zahnverfärbung beispielsweise mit einer Erkrankung oder einer anderen zahnmedizinischen Ursache zusammenhängt, muss die Ursache zunächst zahnärztlich abgeklärt werden.

Zahnbleaching und Zahnzusatzversicherung: Was wird bezahlt?

Beim Thema Zahnbleaching und Zahnzusatzversicherung kommt es auf den jeweiligen Tarif an. Bleaching gehört nicht automatisch zum Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung.

Einige Tarife können jedoch einen Zuschuss oder ein bestimmtes Budget für professionelle Zahnaufhellungen vorsehen. Dabei können feste Erstattungsbeträge, zeitliche Begrenzungen oder gemeinsame Budgets mit anderen Leistungen gelten.

Entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen. Die Bezeichnung „Zahnzusatzversicherung“ allein sagt deshalb noch nichts darüber aus, ob Zahnbleaching tatsächlich erstattet wird.

Home-Bleaching oder In-Office-Bleaching?

In-Office-Bleaching

Beim In-Office-Bleaching erfolgt die Zahnaufhellung direkt in der Zahnarztpraxis. Das Zahnfleisch wird entsprechend geschützt und das Aufhellungsmittel kontrolliert auf die Zähne aufgetragen. Je nach Verfahren kann die Behandlung innerhalb eines oder mehrerer Termine durchgeführt werden.

Home-Bleaching unter zahnärztlicher Begleitung

Beim professionellen Home-Bleaching werden in der Regel individuell angepasste Schienen verwendet. Nach einer entsprechenden Einweisung wird das Aufhellungsmittel zu Hause über einen bestimmten Zeitraum angewendet.

Der Vorteil liegt vor allem darin, dass die Anwendung flexibel in den Alltag integriert werden kann. Wie lange die Behandlung dauert und welches Ergebnis erreicht werden kann, hängt unter anderem von den Ausgangsverfärbungen und dem verwendeten Verfahren ab.

Internes Bleaching einzelner Zähne

Bei einem wurzelkanalbehandelten und von innen verfärbten Zahn kann unter bestimmten Voraussetzungen eine interne Aufhellung infrage kommen. Dabei wird das Aufhellungsmittel in den Zahn eingebracht.

Ob dieses Verfahren geeignet ist, muss im Einzelfall zahnärztlich beurteilt werden.

Zahnbleaching mit Zahnzusatzversicherung: So kann eine Erstattung aussehen

Angenommen, ein professionelles Bleaching kostet 400 Euro und der vorhandene Zahnzusatztarif sieht für diese Behandlung einen erstattungsfähigen Zuschuss von 150 Euro vor. Sofern sämtliche tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind, verbliebe in diesem vereinfachten Beispiel ein Eigenanteil von 250 Euro.

Wichtig: Dieses Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung tatsächlich zahlt, richtet sich nach dem individuellen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen.

Worauf sollten Sie bei einer Zahnzusatzversicherung mit Bleaching achten?

Wenn Ihnen eine Erstattung für Zahnbleaching wichtig ist, sollten Sie nicht nur darauf achten, ob die Leistung grundsätzlich erwähnt wird. Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen sie tatsächlich zur Verfügung steht.

  • Wie hoch ist der maximale Erstattungsbetrag?
  • Gilt der Betrag pro Kalenderjahr oder für einen längeren Zeitraum?
  • Ist Bleaching Teil eines gemeinsamen Budgets mit anderen Leistungen?
  • Muss die Behandlung in einer Zahnarztpraxis erfolgen?
  • Gibt es Wartezeiten oder anfängliche Leistungsbegrenzungen?
  • Welche weiteren Voraussetzungen nennen die Versicherungsbedingungen?

Ein Tarif sollte außerdem nicht allein wegen einer Bleaching-Leistung ausgewählt werden. Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe können langfristig finanziell wesentlich bedeutsamer sein.

Wann ist eine persönliche Beratung sinnvoll?

Wenn Ihnen Bleaching wichtig ist, kann dieser Wunsch bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, wie der Tarif bei kostenintensiveren zahnmedizinischen Leistungen aufgestellt ist.

Eine individuelle Betrachtung kann deshalb helfen, Tarife nicht nur anhand eines einzelnen Extras, sondern anhand des gesamten Leistungsumfangs zu vergleichen.

Sie haben Fragen zu Zahnbleaching und Zahnzusatzversicherung oder möchten wissen, welche Tarifmerkmale für Sie relevant sind? Dann können Sie uns gerne kontaktieren:

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Fazit: Zahnbleaching und Zahnzusatzversicherung – der Tarif entscheidet

Professionelles Zahnbleaching ist grundsätzlich eine ästhetische Behandlung, deren Kosten normalerweise selbst getragen werden müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine solche Zahnaufhellung in der Regel nicht.

Beim Thema Zahnbleaching und Zahnzusatzversicherung sieht es differenzierter aus: Einzelne Tarife können Zuschüsse oder Budgets für Bleaching vorsehen. Entscheidend sind jedoch Höhe, Zeitraum und Voraussetzungen der jeweiligen Leistung.

Wenn Ihnen eine professionelle Zahnaufhellung wichtig ist, lohnt sich deshalb ein genauer Blick in die Tarifbedingungen. Gleichzeitig sollten die wesentlichen Leistungen einer Zahnzusatzversicherung nicht zugunsten eines einzelnen Extras aus dem Blick geraten.

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