Zahnersatz: Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse? Diese Frage wird besonders wichtig, wenn Sie von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für eine Krone, Brücke, Prothese oder einen anderen Zahnersatz erhalten.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnersatz nicht einfach einen bestimmten Prozentsatz Ihrer tatsächlichen Rechnung. Stattdessen erhalten gesetzlich Versicherte einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der sogenannten Regelversorgung orientiert.
Der Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz beträgt aktuell grundsätzlich 60 Prozent der für die jeweilige Regelversorgung festgesetzten Kosten. Mit einem entsprechend geführten Bonusheft kann sich dieser Zuschuss auf 70 oder 75 Prozent erhöhen. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Versorgung, kann trotzdem ein erheblicher Eigenanteil verbleiben.
Zuschuss Krankenkasse Zahnersatz: Was ist der Festzuschuss?
Bei Zahnersatz arbeitet die gesetzliche Krankenversicherung mit einem befundbezogenen Festzuschusssystem.
Das bedeutet: Entscheidend ist zunächst der zahnmedizinische Befund. Für diesen Befund ist eine bestimmte Regelversorgung vorgesehen. An den dafür festgelegten Kosten orientiert sich der Zuschuss Ihrer Krankenkasse.
Der Festzuschuss ist daher nicht automatisch ein bestimmter Prozentsatz der Zahnarztrechnung, die Sie am Ende tatsächlich bezahlen.
Gerade bei hochwertigem Zahnersatz ist diese Unterscheidung wichtig.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz?
Aktuell beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der jeweiligen Regelversorgung.
Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorge und ein entsprechend geführtes Bonusheft kann sich der Zuschuss erhöhen:
- ohne Bonus: 60 Prozent der Regelversorgung
- nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge: 70 Prozent
- nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge: 75 Prozent
Wichtig ist dabei immer der Zusatz „der Regelversorgung“. Die Prozentangaben beziehen sich nicht automatisch auf die Gesamtkosten einer frei gewählten hochwertigen Versorgung.
Wie erhöht das Bonusheft den Zuschuss?
Regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt kann sich bei später notwendigem Zahnersatz finanziell auszahlen.
Können Sie nachweisen, dass Sie in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig die vorgesehenen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben, erhöht sich der Festzuschuss aktuell von 60 auf 70 Prozent der Regelversorgung.
Bei einem entsprechenden Nachweis über zehn Jahre erhöht sich der Zuschuss aktuell auf 75 Prozent.
Deshalb sollte das Bonusheft beziehungsweise der Nachweis der regelmäßigen Vorsorge nicht unterschätzt werden.
Was bedeutet Regelversorgung beim Zahnersatz?
Die Regelversorgung ist die für einen bestimmten Befund festgelegte ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Standardversorgung.
Welche Regelversorgung vorgesehen ist, hängt vom jeweiligen Zahnbefund ab.
Sie müssen sich jedoch nicht zwingend für genau diese Versorgung entscheiden. Patienten können auch eine höherwertige oder andere anerkannte Form des Zahnersatzes wählen.
Der Anspruch auf den befundbezogenen Festzuschuss bleibt grundsätzlich bestehen. Die zusätzlichen Kosten der höherwertigen Versorgung müssen allerdings vom Patienten selbst getragen beziehungsweise gegebenenfalls über eine private Zahnzusatzversicherung abgesichert werden.
Was passiert bei hochwertigerem Zahnersatz?
Hier entsteht häufig ein Missverständnis.
Wenn die Krankenkasse beispielsweise 60, 70 oder 75 Prozent Zuschuss gewährt, bedeutet das nicht automatisch, dass sie diesen Prozentsatz der gesamten Rechnung für einen hochwertigen Zahnersatz übernimmt.
Der Zuschuss orientiert sich weiterhin an der vorgesehenen Regelversorgung.
Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine ästhetisch oder technisch aufwendigere Versorgung, können die tatsächlichen Kosten deutlich höher sein. Die Differenz kann dann zu einem entsprechend höheren Eigenanteil führen.
Wie funktioniert der Zuschuss der Krankenkasse bei einem Implantat?
Gerade bei Implantaten ist das Festzuschusssystem wichtig zu verstehen.
Die Krankenkasse zahlt in der Regel nicht einfach einen festen Prozentsatz der kompletten Implantatrechnung. Maßgeblich ist vielmehr der Zahnbefund und die dafür vorgesehene Regelversorgung.
Entscheidet sich ein Patient statt der Regelversorgung beispielsweise für eine implantatgetragene Lösung, bleibt der befundbezogene Festzuschuss grundsätzlich erhalten. Die darüber hinausgehenden Kosten können jedoch erheblich sein.
Deshalb können bei Implantaten trotz Krankenkassenzuschuss Eigenanteile von mehreren hundert oder auch mehreren tausend Euro entstehen – abhängig von der individuellen Behandlung und Versorgung.
Was gilt beim Zahnersatz im Härtefall?
Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann für die medizinisch notwendige Regelversorgung einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Dadurch können die Kosten der Regelversorgung vollständig abgedeckt werden.
Entscheiden Sie sich allerdings auch im Härtefall für eine Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht, können zusätzliche Kosten entstehen.
Ob die persönlichen Voraussetzungen für die Härtefallregelung erfüllt sind, sollte direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse geklärt werden.
Wo finde ich den Krankenkassenzuschuss im Heil- und Kostenplan?
Vor einer Versorgung mit Zahnersatz erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Darin werden unter anderem der Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten dokumentiert.
Der Heil- und Kostenplan wird der gesetzlichen Krankenkasse zur Prüfung vorgelegt. Die Krankenkasse ermittelt anhand des Befundes den entsprechenden Festzuschuss.
Gerade bei einer höherwertigen Versorgung sollten Sie deshalb nicht nur auf den Gesamtpreis schauen. Wichtig ist die Frage:
Wie hoch ist der Zuschuss meiner Krankenkasse – und welcher Eigenanteil bleibt anschließend tatsächlich für mich übrig?
Weitere Informationen finden Sie in meinem Ratgeber Heil- und Kostenplan bei der Zahnzusatzversicherung.
Festzuschuss für Zahnersatz: Welche Änderungen sind geplant?
Beim Festzuschuss sind Änderungen vorgesehen. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Zuschüsse für Zahnersatz wieder auf das Niveau vor Oktober 2020 zurückgeführt werden.
Danach würde der reguläre Festzuschuss von derzeit 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung sinken. Mit fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge wären dann 60 Prozent und nach zehn Jahren 65 Prozent vorgesehen.
Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen soll bestehen bleiben.
Wichtig: Für die konkrete Behandlung ist immer die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Rechtslage maßgeblich. Die oben genannten 60, 70 und 75 Prozent beschreiben den derzeit geltenden Stand.
Was bringt eine Zahnzusatzversicherung beim Eigenanteil?
Eine private Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil bei Zahnersatz je nach gewähltem Tarif deutlich reduzieren.
Dabei sollte jedoch genau geprüft werden, wie der jeweilige Tarif seine Leistung berechnet. Eine Angabe wie „90 Prozent Zahnersatz“ oder „100 Prozent Zahnersatz“ sollte nicht isoliert betrachtet werden.
Je nach Tarif können beispielsweise folgende Punkte eine Rolle spielen:
- ob der Krankenkassenzuschuss in die Erstattungsquote eingerechnet wird,
- welche Leistungen für Implantate vorgesehen sind,
- welche Erstattung bei hochwertigem Zahnersatz gilt,
- welche Höchstsätze der Gebührenordnung berücksichtigt werden,
- ob anfängliche Leistungsbegrenzungen beziehungsweise Zahnstaffeln bestehen und
- ob die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurde.
Gerade deshalb ist ein Vergleich nur anhand eines beworbenen Prozentsatzes häufig zu kurz gegriffen.
Ist eine Behandlung bereits angeraten, lesen Sie dazu auch meinen Beitrag Zahnarzt hat Behandlung angeraten – was bedeutet das für die Zahnzusatzversicherung?.
Ein einfaches Beispiel: Krankenkassenzuschuss und Eigenanteil
Angenommen, für einen bestimmten Zahnbefund ist eine Regelversorgung vorgesehen. Ihre Krankenkasse berechnet ihren Festzuschuss anhand dieser Regelversorgung.
Sie entscheiden sich jedoch gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt für eine hochwertigere Versorgung, deren tatsächliche Kosten deutlich über den Kosten der Regelversorgung liegen.
Dann erhöht sich der Festzuschuss nicht automatisch im gleichen Verhältnis wie die Gesamtrechnung.
Der Zuschuss bleibt befundbezogen. Die Differenz zwischen Zuschuss und tatsächlichen Behandlungskosten bildet – vereinfacht dargestellt – Ihren Eigenanteil.
Genau an dieser Stelle kann eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung interessant werden.
Häufige Fragen zum Zuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz
Zahlt die Krankenkasse 60 Prozent meiner gesamten Zahnarztrechnung?
Nein, nicht grundsätzlich. Der reguläre Festzuschuss von aktuell 60 Prozent bezieht sich auf die für den jeweiligen Befund festgelegte Regelversorgung und nicht automatisch auf die Gesamtkosten einer höherwertigen Versorgung.
Wie viel zahlt die Krankenkasse mit Bonusheft?
Aktuell kann sich der Festzuschuss bei regelmäßig nachgewiesener Vorsorge nach fünf Jahren auf 70 Prozent und nach zehn Jahren auf 75 Prozent der Regelversorgung erhöhen.
Zahlt die Krankenkasse auch bei einem Implantat?
Auch wenn Sie sich für eine implantatgetragene Versorgung entscheiden, kann grundsätzlich ein befundbezogener Festzuschuss bestehen. Dieser richtet sich jedoch nach dem Befund beziehungsweise der zugeordneten Regelversorgung und nicht einfach nach den gesamten Implantatkosten.
Was passiert, wenn ich kein Bonusheft habe?
Ohne entsprechenden Bonusnachweis gilt aktuell grundsätzlich der reguläre Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung.
Was bedeutet 100 Prozent im Härtefall?
Bei erfüllten Voraussetzungen kann die medizinisch notwendige Regelversorgung vollständig über den erhöhten Festzuschuss abgedeckt werden. Eine höherwertige Versorgung kann trotzdem zusätzliche Eigenkosten verursachen.
Zahlt eine Zahnzusatzversicherung den kompletten Rest?
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Leistungsumfang, Erstattungssätze, mögliche Höchstgrenzen, Zahnstaffeln und weitere Versicherungsbedingungen können sich deutlich unterscheiden.
Hoher Eigenanteil beim Zahnersatz? Tarifleistungen vorher prüfen
Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist nur ein Teil der Rechnung. Gerade bei Implantaten, hochwertigem Zahnersatz oder aufwendigeren Versorgungen kann der verbleibende Eigenanteil erheblich sein.
Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstütze ich Sie dabei, Zahnzusatzversicherungen nicht nur nach dem Monatsbeitrag zu vergleichen, sondern insbesondere danach, welche Leistungen bei Zahnersatz tatsächlich vorgesehen sind.
Dabei schauen wir gemeinsam auf Ihre persönliche Situation und darauf, welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll sein kann.
Telefonische Beratung:
+49 1525 6960685
Fazit: Zuschuss Krankenkasse Zahnersatz richtig verstehen
Der Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz orientiert sich an der Regelversorgung und nicht automatisch an Ihrer tatsächlichen Zahnarztrechnung.
Aktuell beträgt der Festzuschuss grundsätzlich 60 Prozent der Regelversorgung. Durch regelmäßige Vorsorge kann er auf 70 beziehungsweise 75 Prozent steigen. Bei einer höherwertigen Versorgung kann trotzdem ein erheblicher Eigenanteil verbleiben.
Deshalb lohnt es sich, einen Heil- und Kostenplan genau anzusehen und nicht nur auf den ausgewiesenen Krankenkassenzuschuss zu achten.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich eine Zahnzusatzversicherung auf Ihren möglichen Eigenanteil auswirken kann, unterstütze ich Sie gerne persönlich bei der Tarifauswahl.