Zahnimplantate: So senkt die Zahnzusatzversicherung Kosten

Zahnimplantate können eine hochwertige Möglichkeit sein, fehlende Zähne zu ersetzen – sie können jedoch auch erhebliche Eigenkosten verursachen. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich bei Zahnersatz grundsätzlich über einen befundbezogenen Festzuschuss. Die eigentliche Implantatversorgung gehört dagegen nur in seltenen Ausnahmefällen zur Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Zahnzusatzversicherung kann deshalb gerade bei Implantaten interessant sein. Wie hoch die tatsächliche Erstattung ausfällt, hängt jedoch vom Tarif, den Versicherungsbedingungen, möglichen Leistungsbegrenzungen und der konkreten Behandlung ab.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten bei einem Implantat entstehen können, welche Rolle die gesetzliche Krankenversicherung spielt und worauf Sie bei einer Zahnzusatzversicherung für Implantate besonders achten sollten.

Was ist ein Zahnimplantat?

Ein Zahnimplantat ersetzt die natürliche Zahnwurzel. Es wird in den Kieferknochen eingesetzt und dient anschließend als Träger für den eigentlichen Zahnersatz.

Auf dem Implantat kann beispielsweise eine Krone, eine Brückenkonstruktion oder anderer implantatgetragener Zahnersatz befestigt werden.

Dabei muss zwischen dem Implantat selbst und der sogenannten Suprakonstruktion unterschieden werden. Zur Implantatversorgung können außerdem weitere Behandlungsschritte gehören, beispielsweise diagnostische Maßnahmen oder – wenn medizinisch erforderlich – ein Knochenaufbau.

Welche Behandlung im konkreten Fall medizinisch geeignet ist, sollte individuell mit der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt besprochen werden.

Welche Kosten können bei einem Implantat entstehen?

Die Kosten einer Implantatversorgung lassen sich nicht sinnvoll mit einem einzigen pauschalen Betrag angeben.

Sie hängen unter anderem davon ab:

  • wie viele Implantate benötigt werden,
  • welche Art von Zahnersatz darauf befestigt wird,
  • wie aufwendig der zahnärztliche Eingriff ist,
  • ob zusätzliche diagnostische Maßnahmen erforderlich sind,
  • ob ein Knochenaufbau oder andere vorbereitende Maßnahmen notwendig sind,
  • welche Materialien verwendet werden,
  • welche Laborleistungen entstehen und
  • wie das zahnärztliche Honorar berechnet wird.

Gerade deshalb ist der Heil- und Kostenplan beziehungsweise eine detaillierte Kostenplanung vor einer Implantatbehandlung besonders wichtig.

Eine allgemeine Aussage wie „ein Implantat kostet immer 3.000 Euro“ wäre daher nicht seriös.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Implantaten?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Implantatbehandlung grundsätzlich nicht als reguläre Leistung.

Für bestimmte seltene Ausnahmeindikationen gelten besondere gesetzliche Regelungen. In diesen Fällen kann eine Implantatversorgung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Für die große Mehrheit der Implantatversorgungen gilt jedoch das reguläre Festzuschusssystem für Zahnersatz.

Die Krankenkasse zahlt dabei einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem festgestellten Zahnbefund und der dafür vorgesehenen Regelversorgung.

Der grundsätzliche Festzuschuss entspricht 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Durch regelmäßig nachgewiesene Vorsorge kann sich der Zuschuss erhöhen.

Entscheiden Sie sich anstelle der Regelversorgung für eine Implantatversorgung, bleibt der Festzuschuss grundsätzlich an den Befund gekoppelt. Die darüber hinausgehenden Kosten können zu Ihrem Eigenanteil werden.

Was kann eine Zahnzusatzversicherung bei Implantaten leisten?

Viele Zahnzusatzversicherungen enthalten Leistungen für Implantate und implantatgetragenen Zahnersatz.

Je nach Tarif können beispielsweise Kosten für folgende Bereiche berücksichtigt werden:

  • implantologischer Zahnersatz
  • Implantate
  • Implantataufbauten
  • Kronen auf Implantaten
  • Material- und Laborkosten
  • bestimmte vorbereitende Maßnahmen
  • gegebenenfalls Knochenaufbau oder weitere implantologische Nebenleistungen

Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Ein Tarif, der mit einem hohen Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz wirbt, muss deshalb nicht automatisch sämtliche Kosten einer Implantatbehandlung in gleicher Höhe übernehmen.

Warum Prozentangaben allein wenig aussagen

Bei Zahnzusatzversicherungen werden häufig Erstattungen von beispielsweise 80, 90 oder sogar 100 Prozent beworben.

Diese Zahlen sollten nicht isoliert betrachtet werden.

Entscheidend ist unter anderem:

  • auf welche Kosten sich der Prozentsatz bezieht,
  • ob Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden,
  • welche Kosten überhaupt als erstattungsfähig gelten,
  • ob Höchstbeträge vorgesehen sind,
  • welche Zahnstaffel gilt und
  • ob Material-, Labor- oder Implantatkosten begrenzt sind.

Eine beworbene Erstattung von „100 Prozent“ bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jede beliebige Implantatrechnung vollständig übernommen wird.

Vor allem bei kostenintensiven Behandlungen lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.

Welche Begrenzungen sollten Sie bei Implantaten beachten?

Gerade bei Implantatleistungen können Tarifdetails große Unterschiede ausmachen.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Gibt es eine Begrenzung der Anzahl erstattungsfähiger Implantate?
  • Gelten Höchstbeträge pro Implantat?
  • Sind implantologische Nebenleistungen enthalten?
  • Wie werden Material- und Laborkosten berücksichtigt?
  • Gibt es Begrenzungen bei bestimmten Gebührenpositionen?
  • Welche Zahnstaffel gilt in den ersten Versicherungsjahren?
  • Bestehen jährliche oder dauerhafte Erstattungshöchstgrenzen?

Ein Tarif kann auf den ersten Blick eine hohe Erstattungsquote bieten, durch zusätzliche Begrenzungen aber dennoch einen erheblichen Eigenanteil hinterlassen.

Ist ein Knochenaufbau mitversichert?

Vor dem Einsetzen eines Implantats kann in bestimmten Fällen ein Knochenaufbau erforderlich sein, wenn nicht genügend geeignete Knochensubstanz vorhanden ist.

Ob die Zahnzusatzversicherung solche Maßnahmen übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Bei einem Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur nach dem Stichwort „Implantate“ suchen, sondern auch prüfen, wie der Tarif implantologische Begleitleistungen behandelt.

Hier können sich Versicherungsbedingungen deutlich unterscheiden.

Was gilt bei bereits fehlenden Zähnen?

Wenn bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits Zähne fehlen und noch nicht ersetzt wurden, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Je nach Tarif können bereits vorhandene Zahnlücken:

  • mitversichert sein,
  • nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert werden,
  • zu besonderen Beitrags- oder Leistungsregelungen führen oder
  • vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Gerade wenn später ein Implantat für einen bereits fehlenden Zahn vorgesehen ist, sollten die Annahmebedingungen vor Vertragsabschluss sehr sorgfältig geprüft werden.

Ein Tarif mit Implantatleistungen bedeutet nicht automatisch, dass Zahnersatz für bereits vor Vertragsabschluss bestehende Zahnlücken eingeschlossen ist.

Was gilt, wenn ein Implantat bereits angeraten wurde?

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Wenn der Zahnarzt bereits festgestellt hat, dass ein Implantat beziehungsweise Zahnersatz notwendig oder angeraten ist, sollte nicht davon ausgegangen werden, dass ein anschließend abgeschlossener Tarif diese Behandlung übernimmt.

Bereits notwendige, angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind bei vielen Tarifen vom neuen Versicherungsschutz ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versicherbar.

Das gilt auch dann, wenn der Tarif:

  • keine klassische Wartezeit vorsieht oder
  • mit „Sofortschutz“ wirbt.

Eine fehlende Wartezeit macht aus einer bereits bekannten Behandlung also nicht automatisch einen versicherten neuen Leistungsfall.

Deshalb ist es sinnvoll, sich mit einer Zahnzusatzversicherung zu beschäftigen, bevor eine größere Implantat- oder Zahnersatzbehandlung konkret angeraten wurde.

Heil- und Kostenplan vor der Implantatbehandlung

Vor einer umfangreichen Implantatversorgung sollten Sie sich die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten detailliert darstellen lassen.

Bei gesetzlich Versicherten spielt der Heil- und Kostenplan für den Festzuschuss zum Zahnersatz eine zentrale Rolle. Die Krankenkasse muss die Planung vor Beginn der entsprechenden Zahnersatzbehandlung prüfen und den Festzuschuss festlegen.

Besteht eine Zahnzusatzversicherung, kann es zusätzlich sinnvoll oder nach dem Tarif erforderlich sein, die Behandlungs- und Kostenplanung vorab beim Versicherer einzureichen.

Dadurch kann vor Behandlungsbeginn besser geprüft werden, welche Positionen grundsätzlich versichert sind und welche tariflichen Begrenzungen gelten.

Eine Vorabprüfung ersetzt allerdings nicht die endgültige Leistungsabrechnung nach Abschluss der Behandlung.

Worauf sollten Sie bei einer Zahnzusatzversicherung für Implantate achten?

Wenn Implantatleistungen für Sie ein wichtiges Auswahlkriterium sind, sollten Sie nicht nur nach einem möglichst hohen Erstattungsprozentsatz suchen.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Wie hoch ist die Erstattung für Zahnersatz und Implantate?
  • Wie wird die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt?
  • Gibt es Begrenzungen bei der Anzahl der Implantate?
  • Gibt es Höchstbeträge pro Implantat?
  • Sind Knochenaufbau und implantologische Nebenleistungen versichert?
  • Wie werden Material- und Laborkosten berücksichtigt?
  • Welche Zahnstaffel gilt?
  • Gibt es Wartezeiten?
  • Wie werden bereits fehlende Zähne behandelt?
  • Was gilt für angeratene oder laufende Behandlungen?
  • Welche Gesundheitsfragen werden beim Antrag gestellt?

Erst das Zusammenspiel dieser Punkte zeigt, wie leistungsfähig ein Tarif bei einer tatsächlichen Implantatbehandlung sein kann.

Häufige Fragen zu Zahnimplantaten und Zahnzusatzversicherung

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Zahnimplantat?

Die eigentliche Implantatleistung gehört grundsätzlich nicht zur regulären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur bei seltenen gesetzlich definierten Ausnahmeindikationen kann eine Implantatversorgung als Sachleistung übernommen werden. In den üblichen Fällen erhält die versicherte Person jedoch den befundbezogenen Festzuschuss für den Zahnersatz.

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung Implantate?

Viele Tarife sehen Leistungen für Implantate vor. Wie hoch die tatsächliche Erstattung ausfällt, hängt jedoch von den konkreten Versicherungsbedingungen, Erstattungsgrenzen und möglichen Zahnstaffeln ab.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung 100 Prozent eines Implantats?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Auch Tarife mit hohen beworbenen Erstattungssätzen können Begrenzungen oder bestimmte Berechnungsgrundlagen vorsehen. Entscheidend sind die konkreten Tarifbedingungen.

Ist ein Knochenaufbau bei der Zahnzusatzversicherung enthalten?

Das hängt vom Tarif ab. Bei einer geplanten Implantatversorgung sollte deshalb ausdrücklich geprüft werden, ob und in welchem Umfang implantologische Begleitleistungen mitversichert sind.

Kann ein bereits fehlender Zahn noch für ein Implantat versichert werden?

Das ist tarifabhängig. Bereits bestehende Zahnlücken können je nach Versicherer mitversichert, eingeschränkt versichert oder ausgeschlossen sein.

Kann eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, wenn das Implantat bereits angeraten wurde?

Ein Vertragsabschluss kann je nach Tarif grundsätzlich noch möglich sein. Ob die bereits angeratene Implantatbehandlung vom neuen Versicherungsschutz umfasst ist, ist jedoch eine andere Frage. Bereits notwendige oder angeratene Behandlungen sind bei vielen Tarifen ausgeschlossen.

Reicht ein Tarif ohne Wartezeit für ein bereits geplantes Implantat?

Nein. „Ohne Wartezeit“ bedeutet nicht automatisch, dass eine vor Vertragsabschluss bereits notwendige, angeratene oder geplante Behandlung versichert ist.

Sollte der Heil- und Kostenplan vorab eingereicht werden?

Bei größeren Implantatbehandlungen ist eine vorherige Prüfung häufig sinnvoll. Ob sie nach dem Vertrag verpflichtend ist, hängt von den Bedingungen der Zahnzusatzversicherung ab.

Zahnzusatzversicherung für Implantate persönlich vergleichen

Bei Implantaten können sich Tarifdetails besonders deutlich auf den späteren Eigenanteil auswirken. Ein hoher Erstattungsprozentsatz allein reicht deshalb für einen sinnvollen Vergleich nicht aus.

Gerne können wir gemeinsam prüfen, welche Leistungen für Implantate, Zahnersatz und mögliche Begleitmaßnahmen in Ihrer Situation wichtig sind und welche Tarifbedingungen dabei berücksichtigt werden sollten.

Telefonische Beratung:
+49 152 569 606 85

Persönliche Beratung zu Zahnimplantaten und Zahnzusatzversicherung anfragen

Fazit: Bei Implantaten auf mehr als den Erstattungsprozentsatz achten

Zahnimplantate können mit erheblichen Eigenkosten verbunden sein. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei der üblichen Implantatversorgung grundsätzlich den befundbezogenen Festzuschuss zum Zahnersatz, nicht jedoch automatisch die eigentliche Implantatleistung.

Eine Zahnzusatzversicherung kann den verbleibenden Eigenanteil je nach Tarif deutlich reduzieren. Wie hoch die Erstattung tatsächlich ausfällt, hängt jedoch von zahlreichen Bedingungen ab.

Prüfen Sie deshalb neben dem Erstattungsprozentsatz auch Zahnstaffeln, Implantatbegrenzungen, Material- und Laborkosten, Knochenaufbau, fehlende Zähne und bereits angeratene Behandlungen.

Wer sich mit diesen Punkten beschäftigt, bevor eine konkrete Implantatbehandlung notwendig oder angeraten ist, hat in der Regel bessere Möglichkeiten, einen passenden Versicherungsschutz auszuwählen.