Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen: Was ist noch versicherbar?

Ein Zahn fehlt – und jetzt möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Geht das überhaupt noch?

Ja, in vielen Fällen ist eine Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne noch möglich. Entscheidend ist allerdings, wie viele Zähne fehlen, ob diese bereits ersetzt wurden und ob eine Behandlung bereits angeraten, geplant oder begonnen wurde.

Gerade bei fehlenden Zähnen unterscheiden sich Versicherer und Tarife deutlich. Deshalb lohnt es sich, vor dem Abschluss genau hinzusehen.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn bereits ein Zahn fehlt?

Grundsätzlich ja.

Ein fehlender Zahn bedeutet nicht automatisch, dass keine Zahnzusatzversicherung mehr abgeschlossen werden kann. Einige Tarife akzeptieren einen oder sogar mehrere fehlende Zähne.

Dabei gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Je nach Tarif kann ein fehlender Zahn:

  • mitversichert werden,
  • gegen einen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen werden,
  • von zukünftigen Leistungen ausgeschlossen werden oder
  • dazu führen, dass ein Tarif nicht abgeschlossen werden kann.

Genau deshalb sollte nicht nur auf den Erstattungssatz oder den Monatsbeitrag geschaut werden.

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Was gilt bei einer Zahnzusatzversicherung als fehlender Zahn?

Als fehlender Zahn gilt grundsätzlich ein Zahn, der nicht mehr vorhanden und noch nicht dauerhaft ersetzt worden ist.

Wurde ein Zahn bereits durch ein Implantat, eine Brücke oder anderen dauerhaften Zahnersatz ersetzt, handelt es sich um eine andere Situation als bei einer noch vorhandenen Zahnlücke.

Vorhandener Zahnersatz bedeutet deshalb nicht automatisch, dass keine Zahnzusatzversicherung mehr abgeschlossen werden kann.

Entscheidend sind immer die konkreten Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers. Die aktuelle Zahnsituation sollte beim Antrag vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.

Ein fehlender Zahn – welche Möglichkeiten gibt es?

Bei nur einem fehlenden Zahn bestehen häufig noch gute Möglichkeiten, eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Besonders wichtig ist jedoch, ob der Ersatz dieses Zahnes bereits angeraten, geplant oder begonnen wurde.

Hat Ihr Zahnarzt beispielsweise bereits konkret empfohlen, die Zahnlücke mit einem Implantat oder einer Brücke zu versorgen, kann eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung diese bereits bestehende Behandlungssituation in der Regel nicht nachträglich absichern.

Der Zeitpunkt des Abschlusses kann deshalb entscheidend sein.

Fehlende Zähne: Warum sich ein genauer Tarifvergleich lohnt

Auch wenn bereits ein, zwei oder sogar drei Zähne fehlen und noch nicht dauerhaft ersetzt wurden, kann eine Zahnzusatzversicherung weiterhin möglich sein.

Entscheidend ist jedoch nicht nur, ob ein Versicherer fehlende Zähne akzeptiert. Viel wichtiger ist die Frage, ob genau diese bereits fehlenden Zähne später auch versichert ersetzt werden können.

Hier unterscheiden sich die Tarife erheblich.

AXA

Bei den Tarifen AXA Zahn Premium, Zahn Komfort und Zahn Klassik kann ein Abschluss mit bis zu drei fehlenden Zähnen möglich sein.

Für fehlende Zähne wird abhängig von deren Anzahl ein Beitragszuschlag erhoben.

Wichtig: Die bereits bei Vertragsabschluss fehlenden Zähne selbst sind von den Leistungen ausgeschlossen. Der spätere Ersatz genau dieser vorhandenen Zahnlücken ist damit nicht versichert.

Allianz

Bei den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen können bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne unter den jeweiligen Voraussetzungen versicherbar sein.

Für die fehlenden Zähne wird ein entsprechender Risikozuschlag erhoben. Der spätere Ersatz einer entsprechend mitversicherten Zahnlücke kann unter den tariflichen Voraussetzungen Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.

Versicherungskammer Bayern (VKB)

Auch bei den ZahnPRIVAT-Tarifen der Versicherungskammer Bayern können bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne versicherbar sein.

Für diese Zähne werden entsprechende Zuschläge berechnet. Der spätere Ersatz kann unter den jeweiligen Tarifvoraussetzungen mitversichert sein.

Das zeigt einen entscheidenden Unterschied: Die Aussage „bis zu drei fehlende Zähne möglich“ bedeutet nicht automatisch, dass auch der spätere Ersatz dieser Zähne versichert ist.

Genau deshalb berücksichtigen wir bei BesterZahnschutz24 Ihre Zahnsituation bereits bei der Tarifauswahl.

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Was ist, wenn der Zahnarzt bereits ein Implantat oder eine Brücke empfohlen hat?

Hier liegt einer der wichtigsten Punkte beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Ein fehlender Zahn und eine bereits angeratene Behandlung sind nicht dasselbe.

Fehlt ein Zahn bereits seit längerer Zeit und es besteht aktuell keine konkrete Behandlungsplanung, kann je nach Tarif noch Versicherungsschutz möglich sein.

Hat der Zahnarzt dagegen bereits zu einem Implantat, einer Brücke oder einer anderen Versorgung geraten oder wurde bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt, sieht die Situation anders aus.

Bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind bei vielen klassischen Zahnzusatzversicherungen für diese konkrete Maßnahme nicht mehr versicherbar.

Deshalb sollte mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung möglichst nicht gewartet werden, bis bereits eine größere Behandlung ansteht.

Kann ein fehlender Zahn später mit einem Implantat ersetzt werden?

Das hängt vom gewählten Tarif ab.

Bei manchen Versicherern kann ein bereits fehlender Zahn gegen einen entsprechenden Zuschlag mitversichert werden. Dann kann unter den tariflichen Voraussetzungen auch ein späteres Implantat oder eine andere Versorgung der Zahnlücke versichert sein.

Bei anderen Versicherern ist zwar ein Vertragsabschluss trotz fehlender Zähne möglich, der bereits fehlende Zahn selbst bleibt jedoch vom Leistungsumfang ausgeschlossen.

Zusätzlich sollten unter anderem folgende Punkte geprüft werden:

  • Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren,
  • Erstattung für Implantate,
  • Knochenaufbau,
  • Anrechnung der gesetzlichen Krankenkasse,
  • Erstattung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ),
  • Regelungen für bereits fehlende Zähne.

Warum reichen „100 Prozent Zahnersatz“ allein nicht aus?

Weil die Prozentzahl allein noch nicht sagt, ob ein Tarif zu Ihrer persönlichen Zahnsituation passt.

Zwei Tarife können beispielsweise beide mit 100 Prozent Zahnersatz werben und trotzdem völlig unterschiedliche Regelungen für bereits fehlende Zähne haben.

Ein Versicherer kann die Zahnlücke gegen Zuschlag mitversichern, während ein anderer zwar den Vertragsabschluss ermöglicht, aber genau diesen bereits fehlenden Zahn vom Versicherungsschutz ausschließt.

Hinzu kommen Unterschiede bei Leistungsstaffeln, Implantaten, Knochenaufbau und den erstattungsfähigen Zahnarzthonoraren.

Deshalb sollte zuerst Ihre persönliche Zahnsituation betrachtet und anschließend der passende Tarif ausgewählt werden.

Lieber früher als später absichern

Viele Menschen beschäftigen sich erst mit einer Zahnzusatzversicherung, wenn der Zahnarzt bereits eine größere Behandlung empfohlen hat.

Dann kann es allerdings zu spät sein, genau diese Behandlung noch abzusichern.

Wer bereits einen fehlenden Zahn hat und über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkt, sollte deshalb nicht unnötig lange warten.

Solange noch keine weitere Behandlung angeraten, geplant oder begonnen wurde, können die Möglichkeiten deutlich größer sein.

Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen vergleichen

Ob ein fehlender Zahn versicherbar ist und ob auch sein späterer Ersatz übernommen wird, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Wie viele Zähne fehlen?
  • Sind die fehlenden Zähne bereits ersetzt?
  • Wurde eine Behandlung bereits angeraten oder geplant?
  • Welcher Tarif akzeptiert Ihre bestehende Zahnsituation?
  • Ist der spätere Ersatz des fehlenden Zahnes tatsächlich mitversichert?

Bei BesterZahnschutz24 können Sie Zahnzusatzversicherungen passend zu Ihrer persönlichen Zahnsituation vergleichen.

So sehen Sie nicht nur hohe Erstattungssätze, sondern können gezielt einen Tarif auswählen, der zu Ihrem aktuellen Zahnstatus passt.

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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Kann ich mit einem fehlenden Zahn noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Ja. Bei verschiedenen Tarifen ist ein Abschluss trotz eines fehlenden Zahnes möglich. Die Bedingungen unterscheiden sich allerdings zwischen den Versicherern.

Sind zwei fehlende Zähne noch versicherbar?

Das kann möglich sein. Mit steigender Anzahl fehlender Zähne reduziert sich jedoch häufig die Auswahl geeigneter Tarife.

Kann ich mich auch mit drei fehlenden Zähnen versichern?

Ja, bei bestimmten Tarifen können auch drei fehlende, nicht ersetzte Zähne akzeptiert werden. Wichtig ist jedoch zu prüfen, ob die Zahnlücken lediglich bei der Annahme akzeptiert oder tatsächlich auch für den späteren Zahnersatz mitversichert werden.

Zählt ein Implantat als fehlender Zahn?

Ein bereits durch ein Implantat dauerhaft ersetzter Zahn ist anders zu beurteilen als eine noch bestehende Zahnlücke. Entscheidend sind die konkreten Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers.

Kann ich eine Versicherung abschließen, wenn mein Zahnarzt bereits ein Implantat empfohlen hat?

Ein Vertragsabschluss kann je nach Tarif weiterhin möglich sein. Eine bereits angeratene oder geplante Behandlung wird durch einen Neuabschluss jedoch in der Regel nicht nachträglich versicherbar.

Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Idealerweise bevor größere Zahnprobleme auftreten und bevor Behandlungen angeraten oder geplant wurden. Dadurch steht in der Regel eine größere Auswahl geeigneter Tarife zur Verfügung.

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